Dienstag, 16. Dezember 2014

Geschenke-Grundrecht






Nehmt ihr fleißig euer oberstes Geschenke-Grundrecht in Anspruch?
Und wie viel ist ein Gutschein als Geschenk wirklich wert?
  



Beliebteste Weihnachtsgeschenke in Deutschland*:

3. Platz: Bücher 
2. Platz: Kleidung 
and the winner is....
1. der Gutschein!!!

Gutscheine gibt es in a) bezahlter und b) unbezahlter Form.

a) Die einen stellen einen bestimmten Betrag dar zum Aussuchen von schönen Dienstleistungen oder Dingen (sehr gerne kombiniert mit dem 2. Platz: Kleidung) in einem bestimmten Laden(-Kette).
Das einzige Risiko: 
Die Gefahr dass der Beschenkte nicht schnell etwas Schönes findet, den Gutschein irgendwann vergisst, und das Geschenk nie in Anspruch nimmt oder nicht vollständig.

b) Die zweite Art von Gutscheinen aber hat es in sich, weil sie 
den Schenkenden häufig erst mal nichts kostet. 

Die beliebteste Variante soll in Deutschland sein
"Zeit zu einer gemeinsamen Aktivität" vom Liebsten**. Da bleibt Geld ohnehin (außer vielleicht bei rund um die Uhr arbeitenden Selbständigen) außen vor.

Aber andere, wie eine 

abstrakte Einladung zu einem gemeinsamen Theaterbesuch, Wellnesswochenende, einer Reise? 

- Wenn es im Vorfeld abgesprochen ist: 
perfekt.

- Aber als Überraschung? 
- - Vielleicht hat der Empfänger gar keine Lust dazu? (Oder durchaus zu der Unternehmung, aber nicht gemeinsam mit der betreffenden Person?).

Gefahr hier:

Weil der Gutschein eine so unabgeschlossene Transaktion ist, das Risiko

a) dass großer Druck für beide Seiten entsteht, den Gutschein auch trotz Unlust umzusetzen 
und
b) dabei der Beschenkte zögert sein 

Grundrecht aller Beschenkten

in Anspruch zu nehmen, 

nämlich 

das Grundrecht 
- das Geschenk uninteressant, hässlich oder gar blöd zu finden 
und 
- beiseite zu legen.

Ja, meine lieben Weihnachts-Beschenkten und Geburtstagskinder,
genauso wie hässliche - mit noch so viel Liebe gestrickte - Pullis nicht getragen werden und 
Bücher ungelesen im Regal bleiben (dürfen!),

dürfen Gutscheine uneingelöst bleiben!!

Also durchatmen....

(....Jetzt regt sich vielleicht eine leise Stimme: 
Was tun mit der unvollständigen Transaktion? 
Wer gestrickt hat oder für das Buch bezahlt hat, der hat wenigstens "seine Seite des Deals erfüllt", und sei es auch noch so daneben. 

JanaBlog-Frage***:

Was tut ihr, 
wenn ein Gutschein uneingelöst bleibt und ihr dadurch quasi einen "finanziellen Vorteil" gewonnen habt?
Liefert ihr ein anderes Geschenk nach?

Und als Beschenkte? Fühlt ihr euch ein klein wenig "unfair" beschenkt? Vor allem, wenn ihr eurerseits etwas Wertvolles zu Weihnachten "geliefert" habt?

Jaja, dagegen sagt ihr: 
"Aber beim Schenken rechnet man doch nicht auf, das ist frei, man schenkt aus dem Herzen, die Geste zählt!". 
Sehr lobenswert, aber... - -
- - wirklich? Ihr habt noch nie jemanden sagen hören "Wir schenken denen immer so schöne Sachen und sie dagegen uns nur .... Dieses Jahr schenken wir nix!" Oder ähnlich?)


Wie es JanaBlog selbst löst?

Sie versucht ihr Bestes.

Und schenkt dem Betreffenden lange Zeit keinen weiteren Gutschein, wenn er den einen, nicht abgesprochenen(!), nie mehr erwähnt hat....

Und schenkt gleichzeitig mit einem Gutschein dezent noch eine Kleinigkeit, damit der Beschenkte "etwas in der Hand hat"!







Andere Geschenke-Tabus:
-Was tun wir, wenn der Beschenkte die Sache schon hat?
-Wenn man nur wegen Bedenken der Eltern bestimmte schöne/erzieherisch wertvolle Dinge den Kindern nicht schenken kann: http://janablog1.blogspot.de/2013/12/wegen-eltern-kein-geschenk.html



*** Eine Frage, die sich glatt auch Sheldon aus der Serie Big Bang Theory stellen könnte!

Ähnliches von JanaBlog:



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